Die
Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952 ist die gültige
Verfassung des
Landes Freie und Hansestadt
Hamburg. Sie bildet als
Landesverfassung die staatsrechtliche Grundlage für den deutschen
Stadtstaat. Sie trat am 1. Juli 1952 in Kraft und ersetzte die
Vorläufige Verfassung der Hansestadt Hamburg vom 15. Mai 1946. Die Verfassung beruht in ihren Grundzügen auf der ursprünglichen Fassung von 1952, wurde jedoch seitdem mehrmals geändert. Die aktuelle Fassung ergibt sich aus der letzten Änderung vom 8. Juli 2009.