Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen


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Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen wurde gleichzeitig mit der Wahl des zweiten Landtages am 18. Juni 1950 durch Volksentscheid angenommen und trat am 11. Juli 1950 in Kraft. Die seither erfolgten rund zwanzig Verfassungsänderungen wurden durchgängig vom Landtag beschlossen.

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