Verfassungsausschuss der Frankfurter Nationalversammlung


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Verfassungsausschuss der Frankfurter Nationalversammlung
Der Verfassungsausschuss der Frankfurter Nationalversammlung 1848/1849 legte Vorentwürfe für eine deutsche Nationalverfassung vor. Dabei beschäftigte er sich auch mit beispielsweise dem Wahlrecht und der Ministerverantwortlichkeit, obgleich diese in Einzelgesetzen geregelt werden sollten, also außerhalb der Verfassung. Die Frankfurter Nationalversammlung folgte den Vorgaben des Ausschusses weitgehend für die Frankfurter Reichsverfassung vom 28. März 1849.

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