Verfassungsvereinbarung heißt der Vorgang, bei dem zwei (oder mehr) Mächte in einem Staat sich auf eine Verfassung verständigen. Der Begriff stammt aus der Zeit des
Konstitutionalismus bzw. der
konstitutionellen Monarchie vor allem im 19. Jahrhundert. In der Regel handelt es sich bei den Mächten um den
Monarchen einerseits und die
Volksvertretung andererseits. Das Gegenteil einer vereinbarten (auch: paktierten) Verfassung ist eine
oktroyierte Verfassung, die vom Monarchen einseitig in Kraft gesetzt wird.