Verhältnismäßigkeitsprinzip


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Verhältnismässigkeitsprinzip
Das Verhältnismässigkeitsprinzip ist in der Schweiz ein Rechtsgrundsatz. Es verlangt das Abwägen von Maßnahmen im öffentlichen Interesse gegenüber den dadurch entstehenden Einschnitten in private Interessen und Grundrechte.

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Verhältnismäßigkeitsprinzip
Unter Verhältnismäßigkeitsprinzip versteht man den Rechtsgrundsatz, dass bei Eingriffen in persönliche Rechte, die im Falle eines öffentlichen Interesses als zulässig gelten, ein gewisses Maß gehalten wird. Der Grundsatz gehört zum elementaren modernen Konzept eines Rechtsstaates.

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