Eine
Verhältniswahl (besonders in der
Schweiz auch
Proporzwahl genannt) ist eine
Wahl unter einem
Wahlsystem, bei dem die
Wahlvorschlagsträger (meist
Parteien, seltener
Wahlparteien) Gruppen von Kandidaten aufstellen, zumeist als
geordnete Wahllisten. Es handelt sich daher um eine
Listenwahl. Die Wähler wählen dann primär oder ausschließlich zwischen diesen Listen. In einigen Ländern wie der Schweiz wird diese Regel durch offene oder lose gebundene Listen oder die Möglichkeit des
Kumulierens und
Panaschierens abgeschwächt. Die Sitze werden möglichst genau im selben Verhältnis zugeteilt, wie abgestimmt wurde (daher auch der Name
Verhältniswahl). In der Regel bekommen Gruppen weniger Sitze, als sie Kandidaten aufgestellt haben. Dann werden die Sitze meist mit Kandidaten vom Anfang der Liste besetzt.