Eine
Verhaftung ist nach deutschem Recht der Beginn der
Haft durch Vollzug eines
Haftbefehls. Dabei wird eine mit Haftbefehl gesuchte Person gefangen genommen und für einen (offenen oder bestimmten) Zeitraum behördlich verwahrt. Die Gründe für eine Haft können mannigfaltig sein. Es handelt sich um
hoheitliches Handeln im Bereich der
Justiz, bei der Mitwirkung der Polizei auch im Bereich der
Exekutive. Es wird vor allem in das
Recht der Freiheit der Person eingegriffen ( Abs. 2 Satz 2
Grundgesetz).