Die
Verkehrsteuer (auch
Verkehrssteuer) ist eine
Steuer, die auf die Teilnahme am Rechts- und Wirtschaftsverkehr erhoben wird. Sie knüpft an die Übertragung von Gütern im
Rechtsverkehr an, also Leistungsaustausch auf Grundlage von zivilrechtlichen
Rechtsgeschäften, und nicht an bloße
Realakte, wie Verbrauch oder Aufwand, aber auch an Vorgänge wie z. B. das Halten eines Kraftfahrzeuges. Maßgeblich für den Besteuerungstatbestand ist bei einer Verkehrsteuer allein der Rechtsträgerwechsel und nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen.