Verleumdung bedeutet im
österreichischen Strafrecht, dass jemand über eine Person
ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass sie unwahr sind. In Österreich muss sich der Vorwurf wider besseren Wissens auf eine strafbare Handlung beziehen und der Betroffene damit in die Gefahr behördlicher Ermittlungen geraten.