Verleumdung bedeutet im
deutschen Strafrecht, dass jemand über eine Person
ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl dieser weiß, dass die Behauptungen unwahr sind. Die Strafvorschrift lautet gem.
Strafgesetzbuchs:
Gesetzestext:
Es ist erforderlich, dass eine Mitteilung einer Tatsache gemacht wird. Das ist jeder Umstand, der dem
Beweis zugänglich ist. Den Gegenbegriff zu einer
Tatsachenbehauptung stellt das
Werturteil dar. Die behauptete Tatsache muss
ehrenrührig sein. Zu einer konkreten Verächtlichmachung oder Herabwürdigung in der Öffentlichkeit braucht es aber nicht gekommen zu sein. Die Tatsache muss sich auf einen anderen beziehen, das heißt, der
Rezipient der Äußerung und der Herabgewürdigte dürfen nicht personengleich sein.