Vermischung (Recht)


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Vermischung (Recht)
Vermischung oder Vermengung als Rechtsbegriff im Sachenrecht klärt die Änderung der Eigentumsverhältnisse, die durch technische Vermischung notwendig wird, was das untrennbare Vermischen von beweglichen Sachen nach Abs. 1 BGB voraussetzt.

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