Als
vermittlungstechnische Leistungsmerkmale oder auch kurz
Dienstmerkmale genannt bezeichnet man bei einem öffentlichen
Telekommunikationsnetz zusätzlich durch das Netz zur Verfügung gestellte teilnehmerbezogene Dienste, die über den einfachen Verbindungsauf- und -abbau vom Anrufenden, dem sogenannten
A-Teilnehmer, zum gerufenen Teilnehmer (
B-Teilnehmer) hinausgehen.