Als
Vermittlungstechnische Leistungsmerkmale , oder auch kurz
Dienstmerkmale genannt, bezeichnet man bei nichtöffentlichen
Telekommunikationsnetzen oder
Telefonanlagen zusätzlich durch das private Netz zur Verfügung gestellte teilnehmerbezogene Dienste, die über den einfachen Verbindungsauf- und -abbau vom Anrufenden, dem so genannten A-
Teilnehmer, zum gerufenen Teilnehmer (B-Teilnehmer) hinausgehen.