Die
Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates ist innerhalb der
EASA-Staaten das zentrale Regelwerk für die Zulassung, Ausbildung und Lizenzierung von Piloten und Flugbegleitern. Dieser Themenbereich wird oft auch als Flight Crew Licensing oder FCL bezeichnet, weswegen die Vorschriften der Verordnung auch
EU-FCL oder
EASA-FCL genannt werden. Als unmittelbar geltendes Recht löste die Verordnung in Deutschland die
LuftPersV und die LuftVZO in weiten Teilen ab und ersetzt die
JAR-FCL Richtlinien, auf die in diesen nationalen Verordnungen verwiesen wird. In der LuftPersV bleiben unter anderem Ergänzungen zur EU-FCL sowie die Regelung zur Ausbildung und Lizenzierung bei
Luftsportgeräten.