Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät


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Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
Die Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) regelt die Anforderungen und das Verfahren der Prüfung von Luftfahrtgerät auf seine Lufttüchtigkeit im Rahmen der Entwicklung, Herstellung und Instandhaltung in Deutschland. Verantwortlich auf ihren Erlass und die Überwachung ihrer Einhaltung ist das Luftfahrtbundesamt. Ihre aktuelle Fassung wurde als Artikel 2 der Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Entwicklung, Zulassung, Herstellung und Instandhaltung von Luftfahrtgerät vom 3. August 1998 (BGBl. I S. 2010) verkündet.

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