Die
Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) regelt die Anforderungen und das Verfahren der
Prüfung von Luftfahrtgerät auf seine
Lufttüchtigkeit im Rahmen der Entwicklung, Herstellung und Instandhaltung in
Deutschland. Verantwortlich auf ihren Erlass und die Überwachung ihrer Einhaltung ist das
Luftfahrtbundesamt. Ihre aktuelle Fassung wurde als Artikel 2 der
Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Entwicklung, Zulassung, Herstellung und Instandhaltung von Luftfahrtgerät vom 3. August 1998 (
BGBl. I S. 2010) verkündet.