Verpflegungsmehraufwand


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Verpflegungsmehraufwand
Verpflegungsmehraufwand steht für die zusätzlichen Kosten, die eine Person zu tragen hat, weil sie sich aus beruflichen Gründen außerhalb der eigenen Wohnung und außerhalb der  regelmäßigen Arbeitsstätte (ab Veranlagungszeitraum 2014: erste Tätigkeitsstätte) aufhält und sich daher nicht so günstig wie zu Hause verpflegen kann. Dieser beruflich bedingte Mehraufwand kann als Betriebsausgabe ( Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG) oder Werbungskosten ( Absatz 4a EStG) geltend gemacht werden. Zu den Kosten der Übernachtung und anderer Aufwendungen anlässlich einer Dienstreise siehe Reisekosten.

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