Versammlungsfreiheit


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Versammlungsfreiheit
Versammlungsfreiheit bezeichnet ein Grundrecht. Es wird unter anderem durch des deutschen Grundgesetzes, Art. 12 der Europäischen Grundrechtecharta, der Europäischen Menschenrechtskonvention und Art. 22 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft gewährleistet.

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