Verschulden


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Verschulden
Das zivilrechtliche Verschulden (auch Verschuldung, früher: culpa) bestimmt die subjektive Vorwerfbarkeit eines Erfolges. Die Verschuldensformen sind Vorsatz und Fahrlässigkeit ( Abs. 1 S. 1 BGB). Außerhalb des Deliktsrechts spricht man meist von Vertretenmüssen. Im Strafrecht dagegen heißt die entsprechende Wertungsstufe Schuld (u.a. Abs. 1 S. 1 StGB).

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