Das
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) (
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen) regelt die staatliche Beaufsichtigung der
Versicherer und
Pensionsfonds, also jedes Marktteilnehmers, der
Versicherungsgeschäfte oder Pensionsfondsgeschäfte betreibt. Es beinhaltet staatliche Vorgaben, die für die Aufnahme und die Fortführung des Geschäftsbetriebs dienen. Insbesondere Vorschriften zur Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge und des Schutzes der Kunden sind von Bedeutung. Das Aufsichtsgesetz regelt zudem Angelegenheiten von
Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, ausländischen Niederlassungen und Beteiligungen. Es gilt nicht für
Sozialversicherungsunternehmen. Die Aufsicht obliegt der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese wurde am 1. Mai 2002 gegründet und besteht aus der Aufsicht für Versicherungen, Banken und Wertpapiere. Einzelne Versicherer unterliegen direkt der Aufsicht durch ein
Bundesland.