Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit


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Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine der rechtlich zulässigen Rechtsformen für einen Versicherer. Die „Versicherungsnehmer“ sind Mitglieder und Träger des Vereins. In Ausnahmefällen können VVaG auch einzelne Verträge abschließen, deren Versicherungsnehmer nicht Mitglieder werden (Nichtmitgliederversicherung).

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