Ein
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (
VVaG) ist eine der rechtlich zulässigen
Rechtsformen für einen
Versicherer. Die „
Versicherungsnehmer“ sind Mitglieder und Träger des Vereins. In Ausnahmefällen können VVaG auch einzelne Verträge abschließen, deren Versicherungsnehmer nicht Mitglieder werden (Nichtmitgliederversicherung).