Ein
Versicherungsvertrag ist ein
Vertrag, ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers oder eines Dritten durch eine Leistung abzusichern, die der Versicherer bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalles zu erbringen hat. Dabei treten beim
gegenseitigen Vertrag der
Versicherungsnehmer, der den Versicherungsschutz erhält und die Prämie leistet, und der
Versicherer, der ihn gewährt, als Vertragsparteien auf. Demnach regelt der Versicherungsvertrag die Rechte und Pflichten zwischen dem
Versicherer und dem
Versicherungsnehmer.