Eine
Auktion (auch
Versteigerung oder
Lizitation) ist eine Art des Zustandekommens eines Kaufvertrags. Dabei geben Kaufinteressierte („Bieter“) verbindliche Gebote auf ein Auktionsgut ab. Sie machen dem Verkäufer bzw. dem in dessen Auftrag handelnden Auktionator ein
Angebot (Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Vertrags gerichtet ist). Das höchste abgegebene Gebot erhält den „Zuschlag“. Die Umsetzung der Auktion obliegt einem Auktionator. Dieser versteigert Auktionsgüter (oft sind sie während der Auktion physisch vorhanden und/oder können vor der Auktion besichtigt werden) an anwesende und/oder telefonisch mitsteigernde Bieter.