Verteidigungsfall (Deutschland)


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Verteidigungsfall (Deutschland)
Mit Verteidigungsfall (im Sprachgebrauch der Bundeswehr auch „V-Fall“ genannt) wird der festgestellte rechtliche Status der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet, wenn deren Staatsgebiet mit „Waffengewalt“ von außen angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Der Verteidigungsfall ist im Abschnitt Xa ( bis ) des Grundgesetzes geregelt. Die Regelungen wurden zusammen mit einigen anderen Änderungen (Notstandsverfassung) durch das „Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ vom 24. Juni 1968 ins Grundgesetz eingefügt (BGBl. I S. 709).

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