Ein
Verteidigungskrieg ist in der klassischen Kriegstheorie ein
Krieg, den ein überfallenes Land zum Zweck der Abwehr und Zurückdrängung gegen eine fremde
Macht führt. Das angreifende Land führt als Pendant einen
Angriffskrieg. Angriffskrieg und Verteidigungskrieg sind also zwei Aspekte desselben Kriegs. Im
Völkerrecht gilt der Verteidigungskrieg seit der Ächtung von Angriffskriegen durch den
Briand-Kellogg-Pakt 1929 als der einzige
gerechte Krieg, den ein Land führen kann. Ein Verteidigungskrieg kann individuell oder
kollektiv im Rahmen von Bündnispflichten geführt werden. Ein Sanktionskrieg auf Basis von
UN-Sicherheitsrats-Beschlüssen kann als universal erweiterter Verteidigungskrieg verstanden werden.