Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft


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Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag, kurz EGV oder EG) ist durch Artikel 2 des Vertrags von Lissabon mit Wirkung zum 1. Dezember 2009 in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union umbenannt worden.

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