Vertragsarzt (herkömmlich auch
Kassenarzt) ist ein approbierter, niedergelassener
Arzt mit einem Vertragsarztsitz. Die Zulassung als Vertragsarzt setzt den Eintrag in ein
Arztregister voraus, das von den
Kassenärztlichen Vereinigungen geführt wird, die das Vertragsarztwesen organisieren. Sie erfolgt auf Beschluss eines
Zulassungsausschusses und gilt nur für den Bezirk des Vertragsarztsitzes.