Vertragszahnarzt (auch
Kassenzahnarzt) ist ein niedergelassener
Zahnarzt mit einem Kassenzahnarztsitz. Auf die Erteilung der vertragszahnärztlichen Zulassung besteht in Deutschland ein
Rechtsanspruch jedes
approbierten Zahnarztes, sofern er die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Die Zulassung setzt den Eintrag in ein
Zahnarztregister voraus, das von den
Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) geführt wird, die das Vertragszahnarztwesen organisieren. Sie erfolgt auf Beschluss eines
Zulassungsausschusses und gilt nur für den Bezirk des Kassenarztsitzes.