Eine
Behörde oder ein
Amt ist eine
staatliche Einrichtung, die im weitesten Sinne für die Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der
Verwaltung des Staates und dabei insbesondere für
Dienstleistungen des Staates gegenüber seinen Bürgern zuständig ist. Sie ist das
Organ der jeweiligen
Körperschaft, für die sie eingerichtet ist. Eine Behörde erhält ihren Auftrag aus den Gesetzen des Staates, in dem und für den sie tätig ist. In
föderal verfassten Staaten kann sich Auftrag und Zuständigkeit nicht nur aus dem nationalen Recht, sondern auch aus dem Recht entsprechender
Gliedstaaten ergeben.