Das
Königreich Dänemark umfasst neben dem
kontinentaleuropäischen Kernland auch die autonomen Außengebiete
Färöer und
Grönland. Die staatsrechtliche Einheit von Mutterland und ehemaligen Besitzungen wird als „Reichsgemeinschaft“ (dänisch
rigsfællesskabet) bezeichnet. Die Verwaltungsgliederung des dänischen Kernlandes umfasst seit dem 1. Januar 2007 fünf Regionen und 98 Kommunen. Die Amtsbezirke/Kreise (dän.
amt) wurden im Zuge einer
Gebietsreform abgeschafft. Ihre Zuständigkeiten wurden auf Regional- und kommunale Ebene verteilt.