Der Artikel 99 der tschechischen
Verfassung gliedert die
Tschechische Republik in
Obce (Sg.
obec,
Gemeinden), welche sind, und in
Kraje (Sg.
kraj,
Regionen oder
Kreise), welche sind. Die höheren selbstverwaltenden Gebietseinheiten wurden durch das Verfassungsgesetz Nr. 347/1997 Sb. und eine Verfassungsänderung zum 1. Januar 2000 errichtet. Es entstanden 14 selbstverwaltende Regionen. Die Grenzen der Regionen wurden durch das Gebiet der
Okresy (Sg.
okres) definiert, die damit als Verwaltungseinheiten aufgelöst wurden (diese spielen nur mehr für die Behördengliederung und als
LAU-1-Ebene für die amtliche Statistik eine Rolle).