Eine Verwaltungsvereinbarung ist in der deutschen Verwaltungsorganisation ein vertragliches Abkommen zwischen Trägern öffentlicher Verwaltung wie Staaten oder Gebietskörperschaften. Verwaltungsvereinbarungen können auch zwischen Behörden desselben Rechtsträgers abgeschlossen werden. Weil sie Angelegenheiten der Exekutive regeln, bedürfen sie keiner Legitimation der jeweiligen Parlamente. Im Gegensatz dazu müssen Staatsverträge von den jeweiligen Parlamenten ratifiziert werden; das heißt, der Staatsvertrag wird in das Bundes- bzw. Landesrecht übernommen. Verwaltungsvereinbarungen können als öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen werden.