Der Begriff
Verweser (
ahd. „jemandes Stelle vertreten“) bezeichnet einen Vertreter im weitesten Sinne, insbesondere in staatlichen Spitzenämtern. Im
Schweizerischen steht ein Verweser auch für einen nicht-schulischen Lehrer, der fachübergreifend gebildet ist, sowie für den Stellvertreter eines ordentlich gewählten Pfarrers.