Der Begriff
Vielheit gehört in der
Kategorienlehre des Philosophen
Immanuel Kant zu den reinen Verstandesbegriffen, d. h. zu den Elementen des Verstandes, welche dem Menschen bereits
a priori, also unabhängig von der sinnlichen Erfahrung, gegeben sind. Vielheit wird den Kategorien der
Quantität zugeordnet und entspricht den
Besonderen Urteilen (Urteil hier im Sinn von 'Aussage über die Wirklichkeit') in der Form „Einige S sind P“, also z. B. „einige Menschen sind Philosophen“.