Viermächteabkommen über Berlin


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Viermächteabkommen über Berlin
Im Viermächteabkommen über Berlin oder Berliner Viermächteabkommen, kurz Berlinabkommen (auch: Berlin-Abkommen), in der DDR als Vierseitiges Abkommen bezeichnet, wurden zwischen den vier Besatzungsmächten, der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und den Vereinigten Staaten von Amerika im Rahmen der beginnenden Entspannung im Ost-West-Konflikt die Grundlagen zum Rechtsstatus der geteilten Stadt, dem Verhältnis des im Text stets Westsektoren Berlins genannten West-Berlins zur Bundesrepublik Deutschland sowie die Verbindungen dorthin festgelegt.

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