Vin de Pays (franz. für „Wein vom Land“) ist ein
französischer Landwein oder
Tafelwein, an den sich eine bestimmte (geschützte) Herkunftsbezeichnung anschließt. Seit 2009 heißt er IGP-Wein (Indication Géographique Protégée = geschützte geografische Angabe). Sein Geschmack variiert je nach Anbaugebiet. Seit
1973 wurden über 100 Zonen für Vin de Pays festgelegt, die meisten liegen in den südfranzösischen
Départements. Vin de Pays dürfen nur aus zugelassenen
Rebsorten gekeltert und nicht mit
Weinen aus anderen Gebieten verschnitten werden. Auch das
Chaptalisieren ist unzulässig.