Vis absoluta


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Vis absoluta
Im Strafrecht wird beim Rechtsbegriff der Gewalt zwischen zwei Formen unterschieden: Vis absoluta und vis compulsiva. Vis absoluta bezeichnet dabei die „willensbrechende“ Gewalt. Hier wird dem Opfer die freie Willensbetätigung oder Willensbildung absolut unmöglich gemacht, dem Opfer wird schlechthin jede Möglichkeit zu handeln genommen.

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