Als
Vizekönig (oder
Vizekönigin) wird die Person bezeichnet, die den
Monarchen vertritt, wenn dieser nicht in der Lage ist, seine Pflichten wahrzunehmen, beispielsweise in der Verwaltung weit entfernter Gebiete (typisch die Vizekönige der Überseereiche in der Kolonialzeit), insbesondere aber dann, wenn das Territorium im Rang eines
Königreiches stand, und es unziemlich gewesen wäre, einen Verwalter niedrigeren Ranges einzusetzen (typisch etwa die spanischen Vizekönige Portugals zur Zeit der Personalunion).
Der Titel bezeichnet keinen
Adelsrang, sondern eine persönliche
Amtsstellung, und entspricht einem
Statthalter oder einem
Gouverneur, der nur dem Souverän unterstellt ist (
Generalgouverneur).