Volksabstimmungen im Gefolge des Vertrags von Saint-Germain


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Volksabstimmungen im Gefolge des Vertrags von Saint-Germain
Der Vertrag von Saint-Germain zwischen Österreich und den Siegermächten des Ersten Weltkriegs von 1919 sah vor, dass in mehreren bis dahin österreichischen Gebieten Volksabstimmungen stattfinden sollten, durch die die Zugehörigkeit der Gebiete entweder zu Österreich oder zu Jugoslawien bzw. Ungarn festgelegt werden sollte. Geregelt wurde dies im Artikel 50 des Vertrags. Im Einzelnen ergaben sich daraufhin folgende Ergebnisse:

Kärnten
Eine Volksabstimmung war in Südkärnten vorgesehen; ohne Abstimmung wurden das Kanaltal Italien und das MießtalUnterdrauburg und die Gemeinde Seeland (Kankertal) dem Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, dem späteren Königreich Jugoslawien zugeschlagen und gehören heute zu Slowenien.

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