Das
Volksbegehren ist ein Instrument der
direkten Demokratie in Deutschland. Es ermöglicht Bürgern die
Einbringung eines politischen Gegenstandes oder eines Gesetzesentwurfes in ein
Parlament. Um ein Volksbegehren zum Erfolg – sprich zu einer Behandlung im
Deutschen Bundestag oder einem
Landesparlament – zu führen, müssen die Initiatoren in einer bestimmten Frist eine festgelegte Zahl an Unterschriften
Wahlberechtigter vorlegen. Das Parlament bleibt zwar in seiner Entscheidung über Annahme oder Ablehnung frei, allerdings besteht für die Bürger nach einer verworfenen Vorlage die Möglichkeit einen
Volksentscheid zu verlangen. In
Deutschland ist das Volksbegehren damit immer der notwendige letzte Schritt zur Herbeiführung eines von der Bevölkerung initiierten Volksentscheids.