Als Volluniversität (lat. universitas litterarum) bezeichnet man eine Hochschule, an der das Studium der grundlegendsten wissenschaftlichen Fachbereiche möglich ist. Klassischerweise wurden darunter also mindestens Geisteswissenschaften (einschließlich Philosophie/Theologie), Mathematik, Jura und Medizin verstanden. Seit der frühen Neuzeit ist dieses Repertoire durch die Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften sowie Wirtschafts- und Sozialwissenschaften usw. ergänzt worden. Ist sie noch in der traditionellen Weise organisiert, verfügt sie über die entsprechenden Fakultäten. Eine Volluniversität besitzt in aller Regel das Recht, in all diesen Fächern Promotionen und Habilitationen durchzuführen. Aufgrund der Sonderentwicklung des deutschen Hochschulsystems mit der frühen Verselbständigung der Technischen Hochschulen (TH) schon in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts werden die Ingenieurwissenschaften in Deutschland nicht immer als konstitutiv für eine Volluniversität angesehen.