Vollzugslockerung


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Vollzugslockerung
Unter einer Lockerung des Vollzuges (kurz Vollzugslockerung oder Lockerung genannt) versteht man im deutschen Strafvollzug gemäß StVollzG (deutsches Strafvollzugsgesetz), dass der Gefangene 
  • außerhalb der Anstalt regelmäßig einer Beschäftigung unter Aufsicht („Außenbeschäftigung“) oder
  • ohne Aufsicht eines Vollzugsbediensteten („Freigang“) nachgehen darf
oder
  • für eine bestimmte Tageszeit die Anstalt unter Aufsicht („Ausführung“) oder
  • ohne Aufsicht eines Vollzugsbediensteten („Ausgang“) verlassen darf.

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