Vollzugsordnung für den Funkdienst


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Vollzugsordnung für den Funkdienst
Die Vollzugsordnung für den Funkdienst, kurz VO Funk, (Schweiz Radioreglement; , RR), regelt international im Rahmen des Völkerrechts Funkdienste und die Funkfrequenznutzung. Sie ergänzt die Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion. Neben der Konstitution und Konvention und der Vollzugsordnung für internationale Fernmeldedienste (engl. , ITR) gehört die VO Funk zu den Grundsatzdokumenten der Internationalen Fernmeldeunion (ITU). Die VO-Funk umfasst und reguliert vereinbarungsgemäß den Teil des zugewiesenen elektromagnetischen Spektrums (auch Funkfrequenzspektrum) von 9 kHz bis 275 GHz.

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