Unter
Vorgangsbearbeitung versteht man die computergestützte Bearbeitung von Vorgängen durch
Sachbearbeiter einer
Verwaltung (z. B. die Bearbeitung von Anträgen auf staatliche Leistungen) von der Entstehung des Vorgangs (
Antragstellung) bis zur endgültigen Erledigung entlang vorgegebener, meist verzweigter Bearbeitungswege. Der Begriff
Vorgang wird sowohl auf den Prozess als auch die zusammengehörigen Dokumente, die in einem Prozess entstehen und zur Aktenbildung führen, verwendet. Außerhalb der öffentlichen Verwaltung wird von
Geschäftsprozessen gesprochen. Dies wird als
Geschäftsprozessmanagement bezeichnet.