Vorkonstitutionelles Recht


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Vorkonstitutionelles Recht
Vorkonstitutionelles Recht (von lat. constitutio = Verfassung) ist Recht, das vor Inkrafttreten einer gegenwärtig geltenden Verfassung entstanden und nicht anlässlich jüngerer Änderungen neu in den Willen des Gesetzgebers aufgenommen worden ist.

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