Unter
vorläufigem Rechtsschutz (auch
einstweiliger Rechtsschutz oder teils unzutreffend, aber verbreitet
Eilverfahren) versteht man die Möglichkeit,
subjektive Rechte bereits vor einer Entscheidung im
Hauptsacheverfahren wirksam zu schützen. Die Anrufung eines Gerichts im Hauptsacheverfahren ist für einen wirksamen Rechtsschutz nicht ausreichend, wenn wegen der Dauer des Verfahrens zu befürchten ist, dass bis zur Entscheidung in der Hauptsache das streitige Recht endgültig verkürzt werde oder die Rechtsverletzung fortgesetzt werde. Die Möglichkeit, einstweilen eine etwaige Rechtsverletzung zu verhindern, kann sowohl gesetzlich bestimmt sein, als auch von einer
Behörde oder von einem
Gericht angeordnet werden. Während sich gesetzlicher vorläufiger Rechtsschutz darauf beschränkt,
Rechtsbehelfen oder
Rechtsmitteln aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen (
Suspensiveffekt), können durch Anträge auch gestaltende Regelungen erreicht werden.