Vorrang des Gesetzes


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Vorrang des Gesetzes
Vorrang des Gesetzes bezeichnet den rechtsstaatlichen Grundsatz, dass das Handeln von LegislativeExekutive und Judikative nie gegen geltende Gesetze verstoßen darf. Handeln meint dabei sowohl Realakte, z. B. den sogenannten unmittelbaren Zwang der Polizei, als auch Rechtsakte (Verordnungen, öffentlich-rechtliche SatzungenVerwaltungsakte, Gerichtsentscheidungen).

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