Vorsatz (Deutschland)


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Vorsatz (Deutschland)
Im deutschen Strafrecht beschreibt Vorsatz (dolus) nach der Rechtsprechung das Wissen und Wollen der Verwirklichung eines Straftatbestands. Er stellt bei Vorsatzdelikten den wesentlichen Teil des subjektiven Tatbestands dar und deckt sich weitgehend mit dem Tatentschluss.

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