Die Währungsreform von 1948 trat am 20. Juni 1948 in den drei westlichen BesatzungszonenDeutschlands in Kraft, ab 21. Juni war die Deutsche Mark alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Die Währungsreform von 1948 gehört zu den bedeutendsten wirtschaftspolitischen Maßnahmen der deutschen Nachkriegsgeschichte.