Eine
Waffenkammer (WaKa) ist ein abschließbarer Raum bei verschiedenen Einrichtungen, in denen
Waffen unter festgelegten Sicherheitsbedingungen eingelagert werden können. Die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Waffen in gesicherten Behältnissen oder Räumen ergibt sich in Deutschland unter anderem aus § 36
Waffengesetz 2002 „Aufbewahrung von Waffen oder Munition“. Aus dem Gesetz ergibt sich auch, dass die
Munition getrennt von
Schusswaffen aufzubewahren ist.