Ein
Wahlkreis ist jener – in der Regel geographisch zusammenhängende – Teilraum eines Wahlgebietes, in dem die
Wahlberechtigten über die konkrete Besetzung eines oder mehrerer Sitze des entsprechenden Organs entscheiden. Die zu wählende Versammlung kann das nationale
Parlament oder jenes einer
regionalen Körperschaft sein.